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AG Clausthal-Zellerfeld, 11.05.2020 - 4 C 207/19 (XI) |
Zitiervorschläge
AG Clausthal-Zellerfeld, Entscheidung vom 11.05.2020 - 4 C 207/19 (XI) (https://dejure.org/2020,18572)
AG Clausthal-Zellerfeld, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - 4 C 207/19 (XI) (https://dejure.org/2020,18572)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Abtretung ist wirksam vereinbart -> Aktivlegitimation ist vorhanden -> kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht... | Direktvermittlung; EE Eigenersparnis-Abzug; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; ...
- RA Kotz
Verkehrsunfall - Voraussetzungen für Erstattung von Mietwagenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus AG Clausthal-Zellerfeld, 11.05.2020 - 4 C 207/19
Davon ausgehend stützt das erkennende Gericht in dem vorliegenden Fall die Ermittlung des Normaltarifs auf Grundlage des arithmetischen Mittelwertes beider Markterhebungen, da sich sowohl aus der Schwacke-Liste als aus dem Fraunhofer-Mietpreisspiegel jeweils keine geeignete Schätzungsgrundlage für die Ermittlung des erstattungsfähigen Normaltarifes ergibt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 -, juris). - BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
Auszug aus AG Clausthal-Zellerfeld, 11.05.2020 - 4 C 207/19
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass der Normaltarif sowohl auf der Grundlage des Schwacke-Mietpreisspiegels als auch der sogenannten Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, ebenso in Form des arithmetischen Mittels beider Markterhebungen (vlg. BGH, Urteil vom 18. Mai 2010 - VI ZR 293/08 -, juris).